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Stellenangebote

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1. Geltungsbereich

Die Hausordnung ist für alle Kinder, Eltern und Mitarbeiter der Kindertagestätte verbindlich. Die Regeln gelten für alle Räumlichkeiten einschließlich der Außengelände.

2. Ordnung und Sicherheit in der Kindereinrichtung

In unserer Kindertagesstätte ist rücksichtsvolles, umsichtiges und angemessenes Verhalten selbstverständlich. Gewalt wird in unserer Kindertagesstätte nicht toleriert. Gewalt- und kriegsverherrlichende Gegenstände bzw. Spielsachen und Inhalte auch  Aufdrucke auf Kleidungsstücken) werden somit nicht geduldet.
Die Fluchtwege sind stets freizuhalten. Das Abstellen von mitgebrachten Gegenständen in den Fluren – bzw. Fluchtwegen ist untersagt. Die Eltern achten bitte darauf, die Türen und Tore zu verschließen, um die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten.
Das Fahren mit dem Fahrrad auf den eingezäunten Wegen ist untersagt. Das Abstellen der Fahrräder an der Hauswand ist nicht gestattet. Bitte die dafür vorgesehenen Fahrradständer benutzen.

Um die Sauberkeit und Ordnung in unseren Räumen zu gewährleisten, wechseln die Kinder ihre Schuhe, bevor sie die Räume betreten. Eltern betreten diese ebenfalls nicht mit Straßenschuhen.
Im Interesse der Sicherheit der Kinder ist die Bekleidung mit Kordeln und Hosenträgern in der Einrichtung nicht gestattet. Das Tragen von Ohrringen und Schmuckstücken in der Kindereinrichtung erfolgt auf Grund des Verletzungsrisikos auf eigener Gefahr.
Um Verletzungen und Zerstörungen zu vermeiden, sind das Werfen mit Steinen, Schneebällen u.a. sowie das Bauen von Schlitterbahnen auf dem Außengelände untersagt.
Tiere sind in der Kita und auf dem Freigelände untersagt. Ausnahmen bestehen in der Aquaristik und bei Projektarbeiten. Hierzu muss eine Abstimmung mit den entsprechenden Pädagogen und der Leitung erfolgen.
Unser Hofgelände ist kein öffentlicher Spielplatz. Nach Abholung Ihres Kindes möchten wir Sie bitten, diesen zu verlassen. Die Aufsichtspflicht bei gemeinsamen Festen und Feiern obliegt den Eltern.

3. Gesundheitsvorsorge, Urlaub, Erkrankungen

Der Impfausweis ist spätestens am 1. Anwesenheitstag vorzulegen. Der Impfstatus des Kindes ist durch den/die Vertragspartner zu gewährleisten und während der Gültigkeit des Vertrages entsprechend dem Impfkalender der öffentlichen empfohlenen Schutzimpfungen in MV laufend zu erneuern.
Entsprechend des KiföG MV soll die Verweildauer des Kindes 10 Stunden am Tag nicht überschreiten. Um dem Kind eine Erholungsphase zu ermöglichen, soll es 1x im Jahr einen Urlaub von mindestens 10 zusammenhängenden Tagen in Anspruch nehmen.
Die Eingewöhnungszeit der neuen Kinder beträgt in der Regel mindestens 2 Wochen.
Bei Erkrankungen des Kindes erfolgt keine Betreuung in der Kindertagesstätte. Wenn ein Kind in der Kindereinrichtung erkrankt oder der Verdacht einer Erkrankung besteht, werden die Personensorgeberechtigten informiert, damit Sie das Kind abholen und ggf. einem Arzt vorstellen. Mitteilungspflichtig sind zu Hause verabreichte Medikamente.
Entsprechend den Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes sind ansteckende Krankheiten (auch Läusebefall) umgehend zu melden. Medikamente werden in der Einrichtung nur nach schriftlicher ärztlicher Vorgabe verabreicht. Sie sind dem/r Erzieher/in persönlich zu übergeben.

Bei Unfällen und außergewöhnlichen Ereignissen ist unverzüglich der Erzieher/in zu informieren. Diese/r leitet die medizinische Erstversorgung ein. Deshalb ist das Vorliegen einer entsprechenden Vollmacht erforderlich.
Als Sonnenschutz bitte eine Kopfbedeckung, die auch den Nacken bedeckt mitschicken.
Ihr Kind sollte, bevor es in die Einrichtung kommt, schon einmal eingecremt sein.

4. Regeln für den Kindergartenbereich

Vor dem Besuch des Kindergartens findet ein Hausbesuch durch den/die Erzieher/in statt. Zur Gestaltung eines harmonischen, ungestörten und kontinuierlichen Tagesablaufes sollten alle Kinder um 8.30 Uhr in der Einrichtung sein.
Beim Fernbleiben des Kindes ist die Einrichtung rechtzeitig zu informieren. Späteste Abmeldung: 8.15 Uhr des jeweiligen Tages.

5. Regeln für den Hortbereich

Alle Hortkinder müssen sich beim Betreten der Einrichtung beim Erzieher an- und abmelden. Das eigenmächtige Verlassen des Schulgeländes ist den Hortkindern nicht gestattet.

6. Fotografieren/ Filmen/ Dokumentation

Eltern dürfen in der Einrichtung, auf Festen und bei Ausflügen der Kita nur fotografieren, wenn im Vorfeld die Einwilligung aller anwesenden Personen vorliegt. Die gemachten Aufnahmen sind nur für private Zwecke zu nutzen und dürfen nicht veröffentlicht werden. Die Kinder gestalten ein Portfolio über Ihre Zeit in unserer Einrichtung.

7. Regelungen im Tagesablauf

Die Einrichtung ist von 6.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet.
Frühstück ist um 7.45 Uhr. Um ein ruhiges Frühstück für alle Kinder zu gewähren, bitten wir Sie, die Kinder, die zu Hause frühstücken zu 8.15 Uhr in die Kita zu bringen.
Von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr ist Mittagsruhe. Während dieser Zeit können Kinder nur in Ausnahmefällen abgeholt werden.

8. Verstöße gegen unsere Hausordnung

Bei besonderer Schwere, und wiederholten oder vorsätzlichen Verstößen kann der Betreuungsvertrag fristlos gekündigt werden.

9. Sonstiges

Auf dem Gelände unserer Einrichtung kann man 10 Minuten kostenfrei parken, um sein Kind zu bringen und abzuholen. Danach ist es kostenpflichtig.
Die Teilnahme von betriebsfremden Personen am Tagesablauf erfordert die Zustimmung der Leitung.
Die Erreichbarkeit der Eltern ist durch das Hinterlegen einer gültigen Telefonnummer sicherzustellen.
Die Einrichtung übernimmt keine Haftung für beschädigte, verloren gegangene oder gestohlene Garderobe, Spielzeug, Kinderfahrzeuge, Brillen, Geld, Mobiltelefone, Fotoapparate und ähnliche elektronische Geräte.

Stand: Februar 2025