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1. Anmeldung und Teilnahmegebühr

Für alle Veranstaltungen ist eine Anmeldung erforderlich. Die Anmeldung des Teilnehmers erfolgt im Internet oder durch die Versendung des Anmeldeantrages per Post, E-Mail oder Fax an die Berufsfachschule Greifswald GmbH. Eine entsprechende Anmeldung durch den Arbeitgeber ist ebenfalls möglich.
Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer zur vollständigen Zahlung der Veranstaltungsgebühren. Alternativ muss die Kostenübernahme der Fort- bzw. Weiterbildung durch den Arbeitgeber nachgewiesen werden.
Bei Veranstaltungen mit einer Dauer von bis zu vier Wochen kommt der Vertrag über die Teilnahme an einer Fort- und Weiterbildung durch die Anmeldung und durch die darauffolgende Teilnahmebestätigung der Berufsfachschule Greifswald GmbH zustande. Die Teilnahmegebühr ist sofort nach Erhalt der Rechnung zu zahlen.
Bei Veranstaltungen mit einer Dauer von mehr als vier Wochen kommt der Vertrag durch den Abschluss eines gesonderten Weiterbildungsvertrages zwischen Teilnehmer bzw. Teilnehmer und Arbeitgeber zu Stande. Der Weiterbildungsvertrag regelt den Zeitpunkt der Zahlung der Kursgebühr. Teilzahlungen können vereinbart werden.

2. Rücktritt

a. Durch den Teilnehmer

Der Teilnehmer kann bei Veranstaltungen mit einer Dauer von bis zu vier Wochen bis sieben Tage vor Beginn der Veranstaltung ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Bereits gezahlte Gebühren werden in diesem Fall erstattet bzw. keine Teilnahmegebühr erhoben. Bei Veranstaltungen mit einer Dauer von mehr als vier Wochen kann der Teilnehmer bis drei Wochen vor Beginn der Veranstaltung ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten.
Bereits gezahlte Gebühren werden in diesem Fall erstattet bzw. keine Teilnahmegebühr erhoben. Absagen durch den Teilnehmer müssen in Textform erfolgen. Die Nachweispflicht des Zugangs der Absage liegt beim Teilnehmer.
Erfolgt die Absage später, ist die Teilnahmegebühr in voller Höhe vom Teilnehmer, bzw. im Falle der Kostenübernahme durch den Arbeitgeber, zu entrichten. Stellt der Teilnehmer oder Arbeitgeber für einen durch seine Absage frei gewordenen Platz
einen Ersatzteilnehmer, so fallen keine Gebühren für die Person, die nicht teilnimmt, an.

b. Durch die Berufsfachschule Greifswald GmbH

Die Berufsfachschule Greifswald GmbH ist nach Vertragsabschluss berechtigt, vom Vertrag auflösend zurückzutreten,

  • wenn der Teilnehmer bzw. Arbeitgeber fällige und gemahnte Gebühren nicht bezahlt hat,
    oder
  • bei wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung
    oder
  • bei verschuldeter oder nicht verschuldeter unregelmäßiger Teilnahme an der Fort- und Weiterbildung, wenn nach Ansicht des Berufsfachschule Greifswald GmbH das Fort- und Weiterbildungsziel hierdurch gefährdet ist.

Bei Vorliegen einer der obigen Gründe samt Abmahnung und Kündigung hat der Teilnehmer, bzw. im Falle der Kostenübernahme der Arbeitgeber, keinen Anspruch auf Rückzahlung von Gebühren. Ebenso sind Schadenersatzansprüche gegen die Berufsfachschule Greifswald GmbH ausgeschlossen.

3. Nichterscheinen oder Abbruch der Veranstaltung durch den Teilnehmenden

Die Pflicht zur Zahlung der vollständigen Kursgebühr durch den Teilnehmer bzw. den Arbeitgeber gilt auch bei einem Nichterscheinen des Teilnehmers oder bei einem Abbruch der Fortbzw. Weiterbildung durch den Teilnehmer. Eine Erstattung bereits gezahlter Gebühren erfolgt ebenfalls nicht.

4. Absage der Veranstaltung

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme an einer Fort- und Weiterbildung. Die Berufsfachschule GmbH hat das Recht, die Veranstaltung aus organisatorischen Gründen, wie zum Beispiel bei ungenügender Teilnehmerzahl, Ausfall der Referenten, oder sonstigen wichtigen, nicht von ihr zu vertretenden Gründen zu verschieben oder zu stornieren.
Bei ersatzlosem Veranstaltungsausfall, oder wenn die bereits angemeldeten Teilnehmer den angebotenen Ausweichtermin nicht wahrnehmen können, werden bereits gezahlte Kursgebühren erstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern für die Berufsfachschule Greifswald GmbH nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zutrifft.

5. Datenschutz

Zum Zwecke der Durchführung der Veranstaltung und Weiterbildungsentwicklung werden die personenbezogenen Daten entsprechend der DSGVO erhoben, gespeichert und verarbeitet. Die Bereitstellung dieser Daten ist Voraussetzung für den Vertragsabschluss. Die Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten wird durch gesetzliche Vorgaben bestimmt. Nach Ablauf dieser Aufbewahrungsfristen werden die Daten gelöscht. Daten, die nicht der Aufbewahrungsfrist unterliegen, werden nach Wegfall der Zweckbindung gelöscht.

6. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen der Teilnahmebedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

Stand: 17.03.2026